Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verantwortlichen dieser Website sind bemüht, das Online-Angebot barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit, insbesondere gemäß den Vorgaben des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der zugehörigen Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) sowie den technischen Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der oben genannten Vorschriften vereinbar. Es gibt Bereiche, die noch nicht vollständig barrierefrei sind.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Aus folgenden Gründen sind bestimmte Inhalte derzeit nicht barrierefrei:

  • Ältere PDF-Dokumente und Broschüren, die vor dem Jahr 2020 veröffentlicht wurden.

  • Externe Anwendungen, z. B. zur Terminvereinbarung, sind nicht in vollem Umfang barrierefrei.

  • Bei Videoinhalten sind Untertitel vorhanden, jedoch teilweise keine Audiodeskriptionen.

  • Inhalte in Gebärdensprache befinden sich aktuell im Aufbau.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und die Nutzerfreundlichkeit für alle weiter zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer internen Bewertung und eines standardisierten BITV/WCAG-Tests erstellt. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail an: info@friedenskreuz-heidelberg.de.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.

6. Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Unser Internetauftritt berücksichtigt u. a.:

  • Verwendung verständlicher Sprache

  • Angebote in Leichter Sprache

  • Bedienbarkeit per Tastatur

  • Kompatibilität mit Screenreadern und Braillezeilen

  • Skalierbarkeit der Inhalte

7. Weitere Maßnahmen in Planung

Wir planen, weitere Inhalte in Leichter Sprache sowie ergänzende Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.